Offener Brief 

Umgangsrecht, Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht und Familienpsychatrische Gutachten

Lange Zeit konnten wir die Tatsache, dass Frauen vor Gericht scheitern, wenn sie einen Gewaltschutzantrag stellen, nicht einordnen. Je tiefer wir aber in das Thema eindrangen, desto klarer wurde: da läuft etwas schief!

Wenn wir versuchten, das zu kommunizieren, schaute man uns an, als wären wir Verschwörungstheorien aufgesessen. Was genau da mit Frauen und Kindern passiert, haben wir oft nicht vermitteln können. 

Anfangs dachten wir, dass das nur einzelne Fälle wären. Aber mehr und mehr meldeten sich die Betroffenen, und zwar aus allen Thüringer Kreisen, und dann auch aus den anderen Bundesländern. 

Seit 2022 ist es auch in den Medien, in der Politik und in der Öffentlichkeit angekommen: Die Frauen brauchen Unterstützung! Aus diesem Sumpf fragwürdiger, rechtswidriger und menschenrechtsverletzender Praxis vor unseren Familiengerichten, basierend auf der Mitwirkung von Jugendämtern, Verfahrensbeiständen, Gutachtern und Beratungsstellen kommen die Frauen und Kinder allein nicht raus. 

Opfer sind ausschließlich die Frauen und vor allem die betroffenen Kinder! 

In der Praxis unserer Gerichte wird das Recht der Väter auf Umgang und/oder Sorgerecht über das Recht der Kinder auf Unversehrtheit und gewaltfreies Großwerden gestellt. Und zwar und vor allem auch dann, wenn der Vater vorher physische und/oder psychische Gewalt ausgeübt hat. 

Und das stellt nicht nur eine Kindeswohlgefährdung dar sondern bedeutet den Entzug des Menschenrechts jedes betroffenen Kindes. Bei jedem erzwungenen Umgang oder der verordneten Trennung von Mutter und Kind wird Gewalt auf das Kind ausgeübt. 

Eine umfassende Zusammenfassung zu diesem Thema hat die EMMA in ihrer Ausgabe November/Dezember 2023 mit dem Artikel MÜTTER VOR GERICHT dargestellt. https://www.emma.de/artikel/muetter-vor-gericht-340663

Es folgt das Deutsche Institut für Menschenrechte mit seiner Analyse „Häusliche Gewalt im Umgangs- und Sorgerecht“. https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/haeusliche-gewalt-im-umgangs-und-sorgerecht

Einen Tatsachenbericht liefert auch die in Berlin tätige Anwältin Asha Hedayati, die ihre Erfahrungen seit einiger Zeit u.a. in Blätter für deutsche und internationale Politik publiziert und in ihrem Buch „Die stille Gewalt“ das Thema öffentlich macht. Mütter ohne Recht, Kinder ohne Schutz | Blätter für deutsche und internationale Politik https://www.blaetter.de/ausgabe/2023/november/muetter-ohne-recht-kinder-ohne-schutz

Eine wichtige Studie aus dem Jahre 2022, die europaweit den Anstoß für den Blick auf das Problem in Deutschland gelenkt hat, ist die sogenannte „Hammerstudie“, die Sie im Netz unter www.familienrecht-in-deutschland.de finden. Erstmals wurde hier zusammengetragen, was gängige Praxis ist. Vor allem auch, wie traumatisierend und dramatisch dieses Vorgehen deutscher Gerichte für die Kinder ist. Der Vorwurf war, die Studie sei nicht repräsentativ. Deshalb hat das Autorenkollektiv um den Soziologen Wolfgang Hammer die Studie anhand von Gerichtsakten 2024 noch einmal aufgelegt und am 22.11.2024 veröffentlicht. Die Süddeutsche Zeitung titulierte: Die Studie des Grauens

Hammer-Studie zu "Macht und Kontrolle in familienrechtlichen Verfahren in DE" – Infoportal häusliche Gewalt 

Terre des Femmes, Menschenrechte für die Frau e.V. recherchiert, definiert, berichtet und protestiert seit 2022 zu diesem Thema. Die Überschriften lauten z.B.: „Das Umgangsrecht: Einfallstor für Gewalt gegen Mütter“ oder „Ergebnisse der ersten bundesweiten Umfrage zum Thema“ oder „Nachtrennungsgewalt“ oder „im Zweifel gegen das Kind“. https://frauenrechte.de/aktuelles/detail/das-umgangsrecht-einfallstor-fuer-gewalt-gegen-muetter-ergebnisse-der-ersten-bundesweiten-umfrage-zum-thema#:~:text=Eine%20Auswahl:,f%C3%BCr%20sechs%20Monate%20ausgesetzt%20werden

Nicht zuletzt hat sich 2022 „correctiv“ mit dem Thema befasst und ist dabei auf einen wichtigen Faktor gestoßen, nämlich den Väterrechtler e.V. Dieser Verein (mit seinen Parallelorganisationen z. B. dem Väteraufbruch und Väter in Not) ist gut vernetzt, leistet eine unglaubliche Lobbyarbeit und hat weltweit finanzkräftige Geldgeber. Es lohnt sich, den Beitrag auf der homepage von correctiv.org nachzulesen. Die anschaulichen Charts werden Sie in Erstaunen versetzen! www.correctiv/vaeterrechtler.de oder

www.correctiv.org/aktuelles/haeusliche-gewalt/2023/09/19/die-netzwerke-der-vaeterrechtler

Insbesondere Männer und Väter, die vorher in der Familie Gewalt ausübten, bedienen sich gern dieses Vereins, denn der benutzt offen frauenfeindliche und pseudowissenschaftliche Argumente, die - z.B. PAS betreffend – längst widerlegt und deren Anwendung vom BVerfG für unzulässig erklärt wurde. 

Dennoch gibt es Familienrichter, die diese Tatsache ignorieren und Gutachten und Vorwürfe, die genau diesem System folgen, zulassen und ihnen in ihren Beschlüssen folgen.

Leider ist an der Gesellschaft völlig vorbei dieses PAS seit Anfang der 2000er Jahre derart intensiv geschult worden (bis hin in die Richterakademien), dass wir heute ein Geflecht mafiöser Strukturen haben, denn alle diejenigen, die diesem Narrativ folgen, arbeiten eng zusammen. Das schließt die Richter ein, die Mitarbeiter der Jugendämter, die von diesen abhängigen Beratungsstellen, die Verfahrensbeistände, Umgangspfleger, Gutachter. - Man spricht im wahrsten Sinne des Wortes „eine Sprache“, kennt und vertraut einander. 

Für den Richter eine optimale Situation: er braucht nur den (sogenannten) Fachleuten zu folgen, 

trägt damit keine Verantwortung. Und so werden kleine Kinder, schulpflichtige Kinder, Jugendliche zu Umgängen, zu Übernachtungen, zu Urlauben und nicht zuletzt zur Umplatzierung zu gewalttätigen Vätern oder gar ins Heim gezwungen. und: Familienrichter fällen kaum Urteile, sondern erpressen von den Müttern Zugeständnisse für Vereinbarungen oder Vergleiche, und schließen damit den Widerspruchsweg für die betroffenen Mütter aus. 

Anfangs dachten wir, sie alle wären „nur“ frauenfeindlich und böse. Heute wissen wir: sie folgen genau dem, was ihnen in den Seminaren beigebracht wurde: Frauen sind manipulativ, lügen und sind psychisch krank. Sie verhindern mutwillig den Kontakt der Kinder zu den Vätern. 

Eigentlich machen all diese Verfahrensbeteiligten alles richtig, denn das haben sie ja gelernt. 

Unser Vorwurf: sie hinterfragen nicht, schalten Hirn und Herz aus und sind nicht interessiert an einer Aufklärung von Vorwürfen. Dabei wäre DAS an vielen Stellen sehr einfach. 

Weil nämlich genau diese Art der gewalttätigen Väter das Recht des Umgangs nutzen, um ungehindert weiterhin Gewalt auszuüben, zu kontrollieren, zu stalken und genau das zu tun, was sie den Müttern vorwerfen: die Kinder manipulieren.

Dieser Blick aber ist allen Beteiligten aufgrund der eingetrichterten „neuen Sichtweise“ verstellt. 

Um darüber mehr zu erfahren, rufen Sie sich bitte folgenden aktuellen Beitrag auf:

“Sexueller Missbrauch ist nicht unbedingt traumatisch für ein Kind.“ | kinder-verstehen.de 

Sie werden danach verstehen, welch fatale Lehre da vermittelt wurde.

Paare/Eltern, die eine gewaltfreie familiäre Beziehung führten, können sich auch nach einer Trennung über den Umgang mit den gemeinsamen Kindern einigen. Die brauchen keine Auseinandersetzung vor Gericht. Und wenn doch, dann auf Augenhöhe. Zum Glück sind das noch die Mehrzahl der Eltern. 

Aber vor unseren Familiengerichten landen eben die sogenannten „hochstrittigen“ Paare. Logisch, wenn Gewalt zur Trennung geführt hat. Dann nämlich will Frau den Kontakt mit dem Täter minimieren. Dafür gäbe es einige Möglichkeiten: ein Wechselheft z. B., email-Austausch über Dritte, Übergabe der Kinder über Dritte. Stattdessen werden die Frauen in Gesprächstherapien mit dem Täter geschickt, machen Eltern- und Paarberatungen und die Hochstrittigkeit ist ein allgegenwärtiger Vorwurf gegen die Mutter.

Die Väter dagegen stellen ständig neue Anträge, um die Mütter immer wieder vor Gericht zu holen. Das zermürbt, bis die Frauen allen möglichen Kompromissen zustimmen. DAS ist die typische Täter-Opfer-Umkehr! Die Frau wird nicht nur finanziell ruiniert, sondern immer wieder dem Täter ausgesetzt. Hintergrund: Familienrichter fällen kaum Urteile, sondern erpressen von den Müttern Zugeständnisse für Vereinbarungen und/oder Vergleiche, und schließen damit den Widerspruchsweg für die betroffenen Mütter aus. 

Und noch ein wichtiger Aspekt: Kinder, die im Haushalt Gewalt unterschiedlichster Art beobachten oder gar selbst erleben, wollen Abstand zum Täter. Diese kindliche Entscheidung wird in diesem System einem Kind jedoch grundsätzlich abgesprochen. - Das wird immer (!) auf die Manipulation durch die Mutter zurück geführt. 

Auch die UN-Sonderberichterstatterin zu Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Reem Alsalem, hat am 22. Und 23. Juni 2023 ihren Bericht “Sorgerecht, Gewalt gegen Frauen und Gewalt gegen Kinder“ im Rahmen des 53. Menschenrechtsrats in Genf vorgestellt und darauf verwiesen, dass „weltweit ein pseudwissenschaftliches Konzept gegen gewaltbetroffene Mütter vor Gericht angewandt wird: Das Parental Alienation Syndrome (PAS), das im deutschen Sprachraum oft unter dem Schlagwort „Bindungsintoleranz“ oder „Elternentfremdung“ verwendet wird. Dieses Konzept, das keine wissenschaftliche Grundlage hat, sondern frauenfeindlichen Think Tanks entstammt, führt zu extremen Menschenrechtsverletzungen an Frauen und Kindern vor Gericht.“ 

Das BVerfG hat 2023 die Anwendung der PAS-Theorie in deutschen Familiengerichten untersagt. Das haben einige Richter zur Kenntnis genommen, andere nicht. Um aber die Eltern-Entfremdung und Bindungsintoleranz als Vokabular zu vermeiden, nutzt man jetzt ein anderes wording: symbiotische Bindung zwischen Mutter und Kind (die es aufzubrechen gilt), oder Loyalitätskonflikt. (heißt: Kind will Vater nicht sehen, um Mutter nicht zu verletzen)

Im Grunde immer noch PAS, weil die Gewalt und die Demütigung durch den Täter weiterhin ausgeblendet werden und dem Recht des Vaters auf das Kind alles andere als bedeutungslos untergeordnet wird. Dabei strafen sich die Beteiligten selbst Lügen: denn sie nehmen für dieses Vaterrecht in Kauf, dem Kind die Mutter zu nehmen! In dem Fall scheint dann die Maxime „Kind braucht Mutter UND Vater“ nicht mehr zu gelten.

Aber lesen Sie selbst in den vorgeschlagenen Beiträgen nach und dann denken Sie bitte über Ihre Haltung dazu nach. Wichtig ist, dass Sie sich fragen: was kann ich tun? Es gibt nämlich dieses System des Unrechts, hier bei uns. Deshalb erhalten Sie ja diese Unterlagen. Und wir hoffen nun darauf, dass Sie verstanden haben, was da passiert. Helfen Sie bitte – vor allem den betroffenen Kindern in Ihrem Verantwortungsbereich. 

Denn etwas ganz Wichtiges wird zunehmend deutlich: Kinder können ohne Vater groß werden. Irgendwann können sie den Kontakt zu ihm herstellen und ihre Fragen stellen. Aber Kinder, die gezwungen werden, ohne Mutter groß zu werden, werden sehr früh psychisch auffällig. Ein späterer Kontakt zur Mutter ist immer belastet. Das ist irreparabel, nicht korrigierbar. 

Wichtig für ein Kind ist in erster Linie, dass es gewaltfrei groß werden kann, dass es eine Bezugsperson hat, zu der es Vertrauen hat. Das muss nicht einmal die Mutter sein. DAS ist längst erwiesen und ein Fakt. Aber nach der Mutter hat ein Kind immer eine Sehnsucht.

Wenn es dazu die ersten Studien gibt, haben wir bereits eine ganze Generation betroffener Kinder. 

Die ersten Fälle, heute Jugendliche oder junge Erwachsene, berichten bereits darüber.


 

https://www.deutschlandfunkkultur.de/umgangsrechte-und-haeusliche-gewalt-kein-entkommen-auch-100.html

Blätter für deutsche und internationale Politik , Januar 2025

Aufschrei ohne Folgen: Gewalt an Frauen und Kindern | Blätter für deutsche und internationale Politik -wie rechte Netzwerke das Familienrecht unterwandern - Die Entfremdungs-Lüge 

Mütter ohne Recht, Kinder ohne Schutz | Blätter für deutsche und internationale Politikhttps://www.blaetter.de/ausgabe/2023/november/muetter-ohne-recht-kinder-ohne-schutz
 

Am 20. November 2025 gab die Deutsche Kinderhilfe ein Lagebild zu Häuslicher Gewalt und geschlechtspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten 2024:

Bundeslagebild “Häusliche Gewalt 2024“ und „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten 2024“ • Die ständige Kindervertretung der Deutschen Kinderhilfe e.V. 

MDR, 31.12.2025 podcast:

Umgangsrecht trotz Gewalt: Frauen werden systematisch benachteiligt | MDR.DE 

Aufklärung durch den Kinderpsychologen Dr. Herbert Renz-Polster

Die unheimliche Geschichte Eines psychologischen Skandals 

“Sexueller Missbrauch ist nicht unbedingt traumatisch für ein Kind.“ | kinder-verstehen.de 

Gewalt gegen Kinder - hier wird dazu geraten | kinder-verstehen.de 

Macht Euch endlich ehrlich! | kinder-verstehen.de 

Lasst uns zur Besinnung kommen! | kinder-verstehen.de 

PAS V: Zusammenfassung und Ausblick | kinder-verstehen.de 

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